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 FReD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten

 

Projekt „FreD“ - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten

Die Bereitschaft junger Menschen, mit legalen und illegalen Suchtmitteln zu experimentieren, nimmt seit Jahren stetig zu. Auffällig dabei ist die zumeist unzureichende Risikoeinschätzung im Hinblick einer Abhängigkeitsentwicklung sowie anderer gesundheitlicher und sozialer Schädigungen.

Viele junge Suchtmittelkonsumenten werden auffällig, bevor sie ein verfestigtes Konsummuster entwickelt haben und es besteht deshalb noch die Chance, das eigene Konsumverhalten zu reflektieren und zu verändern.

Diese Kenntnisse und Erfahrungen führten zu einer Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Entwicklung des bundesweiten Modellprojekts „FreD“, welches zwischenzeitlich an mehr als 120 Orten in Deutschland angeboten wird.

Die Umsetzung des Projektes „FreD“ erfolgt im Landkreis Karlsruhe als Gemeinschaftsprojekt von Polizeipräsidium Karlsruhe, agj (Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz), bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für Rehabilitation und Prävention), Suchtbeauftragter beim Landkreis Karlsruhe, Jugendgerichtshilfe und Führerscheinstelle in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

„FreD“ im Landkreis Karlsruhe ist ein Projekt für Jugendliche und Heranwachsende, die Suchtmittel (auch Alkohol, keine Opiate) konsumieren und dabei polizeilich oder im Kontext Schule / Einrichtung einer Jugendhilfe auffällig geworden sind und noch keine Abhängigkeit entwickelt haben. 

Das 8-stündige Kursangebot umfasst detaillierte Informationen aus den Bereichen Recht, Drogenkunde und Entstehung von Sucht. Den Kursteilnehmern wird die Möglichkeit geboten, sich über den eigenen Konsum und die jeweiligen Konsummuster auseinander zu setzen und in der Gruppe Verhaltensalternativen zu erfahren. Die Teilnahme an dem Kursangebot erfolgt auf freiwilliger Basis.

Ergänzend wird für die Eltern der Kursteilnehmer ein Elternabend angeboten.

Die Polizei prüft bei Verstößen in Zusammenhang mit Cannabis-, Amphetamin-, Ecstasy- oder biogenen Drogengebrauchs bzw. bei Auffälligkeiten wegen Alkoholkonsums, ob die Person für das Hilfsangebot „FreD“ in Betracht kommt. Durch den Sachbearbeiter erfolgt die Vorstellung des Projektes und die Einholung der Freiwilligkeit, bei Minderjährigen auch die der Eltern / Erziehungsberechtigten. Danach erfolgt die Verständigung der Fachambulanz des bwlv und der Jugendgerichtshilfe.

Weitere Informationen können aus dem Projektfaltblatt entnommen werden.