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 „Zusammenarbeit mit Moscheevereinen“


Die Polizei steht - wie andere Institutionen auch - vor der Aufgabe, sich auf die Erfordernisse einer Gesellschaft mit unterschiedlichen Kulturen einzustellen. Dabei kommt dem islamischen Kulturkreis, dem der Großteil der Migranten in der Bundesrepublik Deutschland angehört, eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund beschreitet die Polizei bei der Kriminalprävention neue Wege: Ausgangspunkt sind die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Kooperation von Polizeidienststellen mit Moscheevereinen“ in Stuttgart, Berlin und Essen. Ziel ist es, Muslime und Moscheevereine in die Kommunale Kriminalprävention einzubinden und damit die Integration zu fördern. 

In Zusammenarbeit zwischen  

·          dem „Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPK)

·          der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn

·          dem Projekt „Transfer interkultureller Kompetenz“, Berlin

·          dem Strategischen Innovationszentrum der Polizei, München 

ist der Leitfaden zur Förderung der Zusammenarbeit Polizei und Moscheevereine mit dem Ziel der Stärkung interkultureller Kompetenz und dem Blick auf den Umgang mit Islamischen Gemeinden entstanden. Dieser Leitfaden bietet zwar kein Patentrezept, ist aber eine geeignete Orientierungshilfe im Umgang mit den Erwartungen der Islamischen Bevölkerung gegenüber der Deutschen Polizei. 

Bei einer Fachkonferenz in Stuttgart haben Experten über die Möglichkeiten und Grenzen von Kooperationen mit Moscheevereinen diskutiert. Damit gaben die Polizeiliche Kriminalprävention und die Bundeszentrale für politische Bildung gemeinsam den Startschuss für einen noch engeren Dialog zwischen Muslimen, Polizei, Kommunen und weiteren gesellschaftlichen Kräften. 

Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat die für einen vertrauensbildenden Dialog mit Muslimen erforderlichen organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Eine entsprechende Aufbereitung hat 39 Moschee- und Kulturvereine, Vereinigungen und Organisationen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ergeben.