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 Jugendschutz im Landkreis Karlsruhe - Wegschauen ist keine Lösung

 

„Jugendschutz im Landkreis Karlsruhe - Wegschauen ist keine Lösung“

Mit dem Projekt „Jugendschutz im Landkreis Karlsruhe - Wegschauen ist keine Lösung“, wendet sich die Karlsruher Polizei zusammen mit dem Suchtbeauftragten und dem Jugendamt des Landratsamts Karlsruhe sowie den Hilfsorganisationen und den Suchthilfestellen des Landkreises gegen den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention.

Das Projekt setzt an den großen Festveranstaltungen an, dort also, wo Kinder und Jugendliche in großer Anzahl dem Alkohol zusprechen und folglich auch in großer Anzahl betrunken angetroffen werden. Es besteht aus den drei Säulen:

·         strukturelle Vorfeldmaßnahmen

·         Einsatz von Jugendschutzteams und

·         pädagogische Maßnahmen einschließlich einer breiten Öffentlichkeitsarbeit

und lebt in erster Linie von den zahlreichen freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese wurden in einer intensiven Schulung auf die bevorstehenden Einsätze und die zu erwartenden Situationen vorbereitet.

Kernbestandteil des Projektes sind die Jugendschutzteams, die sich aus mindestens drei Personen und zwar

 ·         einem Bediensteten des Jugendamtes oder einer Sozialbehörde des Landkreises Karlsruhe

·         einem Mitarbeiter der Rettungsdienste und

·         einem Polizeibeamten

 zusammensetzen.

Ihr Einsatz beruht schwerpunktmäßig auf dem präventiven Ansatz. Beim Einschreiten und Ansprechen relevanter Kinder und Jugendlicher im Rahmen von Festveranstaltungen orientieren sie sich dabei am Prinzip der „präventiven motivierenden Kurzintervention durch interdisziplinäre Information, Beratung und Hilfe“. Aus Gründen der Erkennbarkeit tragen sie ein einheitliches, blaues T-Shirt oder einen blauen Windbreaker mit der Rückenaufschrift „Jugendschutz - Wegschauen ist keine Lösung“. Außerdem führen die Teammitglieder sichtbar einen entsprechenden „Dienstausweis“ mit.

Neben dem vorrangig präventiven Ansatz werden aber auch Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen konsequent geahndet und bei deutlichem Alkoholmissbrauch die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Dazu zählt beispielsweise die Mitnahme der Kinder zu den Hintergrundteams, von wo aus eine Überstellung an die Eltern oder eine Inobhutnahme vorgenommen werden kann.

Zur Information und Aufklärung der Gewerbetreibenden und Gastronomen über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden im Vorfeld der ausgewählten Feste Informationsveranstaltungen angeboten, Betriebsbesuche vorgenommen und über die Sensibilisierungsgespräche hinaus entsprechendes Informationsmaterial übergeben.

Im Nachgang zu den Festen wird mit betroffenen Eltern ein intensives Beratungsgespräch durch Beschäftigte des Jugendamts geführt und - sofern erforderlich - darüber hinaus gehende Hilfestellung angeboten. 

Eine grafische Übersicht der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen finden Sie hier.