Mit der Anwendung „EIN - Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ wird allen Bürgern die Möglichkeit geboten, mit einer individuellen Codenummer ihre Wertgegenstände selbstständig deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
Die „EIN“ setzt sich zusammen aus:
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dem Kfz-Kennzeichen des Wohnortes
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dem Gemeinde- und Straßenschlüssel der Meldebehörde
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der Hausnummer sowie
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den persönlichen Initialen und
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ggf. einer persönlichen Individualnummer
Sie kann im Internet unter www.polizei-bw-ein.de nach Eingabe des Namens und der Wohnanschrift ermittelt werden.
Die deutlich sichtbare Kennzeichnung der Wertgegenstände, die für alle Materialien möglich ist, da sowohl Fräsung, Brandstempelung, Ätzung, Stanzung, Gravur, Aufschrieb mit Spezialstift und Laserdruck, als auch jede sonstige dauerhafte Anbringung in Betracht kommen, soll
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diese für potentielle Diebe uninteressant machen
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für einen schnellen Eigentumsnachweis sorgen
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eine Erfassung in polizeilichen Fahndungssystemen gewährleisten
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eine leichte Zuordnung und Rückgabe nach Verlust oder Diebstahl ermöglichen
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zu einer schnellen Aufklärung einer Straftat beitragen
Grundsätzlich kann jeder Wertgegenstand als Eigentumsnachweis codiert werden, also zum Beispiel Fotos/Videokameras, Handys, Baumaschinen, Werkzeuge, Kleingeräte, Fahrräder, Boote, Bootsmotoren, nautische Ausrüstung und wertvolles maritimes Zubehör, Autoradios/Navigationsgeräte, Antiquitäten, Sakrale Gegenstände, Uhren, Schmuck usw.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat in diesem Zusammenhang das Informationsfaltblatt „Schützen Sie Ihr Eigentum!“ mit weiteren Informationen zum Projekt „EIN - Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ herausgegeben.