1. Gibt es die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs?
Ein Beratungsgespräch ist sinnvoll und kann nur empfohlen werden! Dort erhalten Sie weitere wichtige Informationen, die über die Internet- und Broschüren-Informationen hinausgehen.
Im Rahmen der Berufsinformation finden in regelmäßigen Abständen Gruppen-Beratungsgespräche im Polizeipräsidium Karlsruhe statt. Während der rund zwei- bis dreistündigen Veranstaltungen, zu denen auch Eltern herzlich eingeladen sind, bekommen Sie einen Überblick über den Polizeiberuf, über Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren. Danach sind jederzeit persönliche Gespräche - nach Vereinbarung - möglich, wir beraten Sie gerne!
Bitte melden Sie sich zu den Beratungsgesprächen per E-Mail (Berufsinformation) an. Teilen Sie uns hierbei bitte den gewünschten Termin, Ihren vollständigen Namen, Ihr Alter, Ihre Schulbildung sowie Ihre telefonische Erreichbarkeit mit. Bitte verzichten Sie auf telefonische Rückfragen, Sie bekommen ein kurzes Bestätigungsmail über Ihre Teilnahme.
Am Tag des Beratungsgespräches finden Sie sich bitte kurz vor Veranstaltungsbeginn im Foyer des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, beim Pförtner ein. Da die Parkmöglichkeiten beschränkt sind, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das Parken in den Tiefgaragen am Kongresszentrum.
Über den Link Beratungsgespräche - dort sind die Termine zunächst für Gruppengespräche zu finden -können Sie sich jederzeit anmelden.
Dort können Sie sich auch den Weg zum Polizeipräsidium anzeigen lassen.
2. Wann und wo finden Informations- bzw. Beratungsgespräche statt?
Die Beratungsgespräche finden in regelmäßigen Abständen in aller Regel ab 14.30 Uhr im Polizeipräsidium Karlsruhe statt. Gehen sie von einer Dauer von etwa 2 bis 3 Stunden aus.
3. Wo erhalte ich den Bewerbungsbogen und die für eine Bewerbung notwendigen weiteren Formulare?
Den für eine Bewerbung notwendigen Bewerbungsbogen und die Formulare werden bei den Beratungsgesprächen im Polizeipräsidium Karlsruhe ausgehändigt und auch näher erläutert. Den Bewerbungsbogen kann man im Internet nicht herunterladen!
4. Wie sieht eine komplette Bewerbung aus – was wird alles benötigt?
- Bewerbungsbogen (vollständig ausfüllen und unterschreiben)
- Zusatz zum Bewerbungsbogen
- Kopie Geburtsurkunde - ggf. Heiratsurkunde und Einbürgerungsurkunde.
- Lebenslauf (aktuell und unterschreiben).
- Erklärung der Muttersprache (Nichtdeutsche Bewerber bitte die Erklärung der Muttersprache beifügen und beglaubigte Kopie des Reisepasses (mit Gültigkeitsvermerk/ unbefristete Aufenthaltserl. oder –berechtigung)
- Zeugniskopien (beglaubigt)
Ggf. Nachweis über gleichwertigen mittleren Bildungsabschluss/Anerkennung (beglaubigt)
- Ggf. Arbeitszeugnis (beglaubigt)
- Augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung)
- Ggf. Dienstzeitbescheinigung der Bundeswehr
- Ggf. Einverständniserklärungen zur Einsichtnahme in die Personalakte und G-Unterlagen der Bundeswehr (mit genauer Anschrift der aktenführenden Dienststelle) - beide Vordrucke jeweils zweifach!
- Begründung der Kriegsdienstverweigerung bzw. Stellungnahme Schusswaffengebrauch (Zivildienst) - Bitte mit neuestem Datum!
- Nachweis Fahrerlaubnis Klasse3 / Klasse B – wenn vorhanden
Die fett gekennzeichneten Unterlagen/Vordrucke/Formulare sind bei uns zu erhalten.
Die uns überlassenen Bewerbungsunterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
5. Wohin muss ich meine Bewerbung senden bzw. wo kann ich sie abgeben?
Die Bewerbung ist für den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg. Bewerber mit Wohnsitz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe richten ihre Bewerbung an
Polizeipräsidium Karlsruhe
Berufsinformation
Beiertheimer Allee 16
76137 Karlsruhe
(Persönliche Abgabe oder per Postversand).
6. Wann spätestens muss ich meine Unterlagen abgegeben haben?
Grundsätzlich empfehlen wir, so früh wie möglich sich zu bewerben. Das „Ausreizen“ der Bewerbungsfrist sollte die Ausnahme bleiben – dies könnte zu Verzögerungen im Bewerbungsverfahren führen!
Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen spätestens zum jeweiligen Bewerbungsschluss beim für Sie örtlich zuständigen Einstellungsberater vorgelegt werden müssen. Für die Region Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist dies das Polizeipräsidium Karlsruhe - Öffentlichkeitsarbeit/Berufsinfor-mation.
Bewerbunsgschluss bei Ihrem Einstellungsberater ist der
- 15. Mai für die am 1. März des Folgejahres beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst.
- 15. November für die am 1. September des Folgejahres beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst.
- 30. September für die am 1. Juli des Folgejahres beginnende Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst.
7. Wie lange dauert es, bis man nach erfolgter schriftlicher Bewerbung zu einem Eignungstest eingeladen wird?
Ab dem Zeitpunkt, an dem wir Ihre schriftliche Bewerbung vollständig erhalten haben, können Sie bis zum Einladungsschreiben derzeit ca. zehn Wochen einkalkulieren. Damit Sie zeitlich disponieren können, wird der im Einladungsschreiben genannte zunächst eintägige Test-Termin ca. drei Wochen später sein. Bei erfolgreichem Abschneiden, erfolgt die ärztliche Untersuchung nach gesonderter Terminierung ca. zwei bis vier Wochen nach bestandenem Einstellungstest.
8. Hat man Nachteile, wenn man erst zum Ende der Bewerbungsfrist die schriftliche Bewerbung abgibt ?
Sofern Sie sich gegen Ende der Bewerbungsfrist bewerben, müssen Sie eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf nehmen und etwas Geduld haben. Eine dringende Empfehlung: Bewerben Sie sich rechtzeitig, dann vermeiden Sie unangenehme Wartezeiten oder gar einen verspäteten Einstellungstermin!
9. Wie viele Eignungstests/Prüfungstermine gibt es im Jahr und wann und wo finden diese statt?
Mit Ausnahme des Monats August finden ganzjährig jede Woche Einstellungstests bei den fünf Bereitschaftspolizeidirektionen (Polizeischulen) in Bruchsal, Göppingen, Biberach, Böblingen und Lahr statt. Mit dem Einladungsschreiben wird ihnen der Prüfungsort mitgeteilt - in aller Regel der zu ihrem Wohnort nächstgelegenen Polizeischule.
10. Muss man sportlich fit sein? Kann man Disziplinen, die man nicht so gut beherrscht, mit anderen stärkeren Disziplinen ausgleichen ?
Falls der Sport bisher nicht einer Ihrer Schwerpunkte war, sollte dieser es spätestens mit dem Gedanken an den Polizeiberuf werden. Sie sollten sich unbedingt sportlich betätigen. Besonders wichtig ist Ihre Ausdauerleistung. Mit Ihrer körperlichen Fitness können Sie Ihre eigene Sicherheit und die anderer Menschen erheblich beeinflussen.
Bei der Sportprüfung müssen Sie drei Tests absolvieren und alle bestehen
11. Kann man einen nicht bestandenen Eignungstest wiederholen?
Den eintägigen Eignungstest kann man grundsätzlich nicht wiederholen. Ausnahmen sind das Diktat und der Sporttest, wenn man in diesen Tests nicht allzu weit vom geforderten Mindestwert abweicht!
Im Diktat ist die Wiederholungsmöglichkeit bis zu einer vorgegebenen Fehlerzahl einmalig nach drei Wochen möglich.
Ebenso verhält es sich beim Sporttest. Dort gibt es - sollten die Mindestleistungswerte nicht erreicht werden – festgelegte Grenzwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. In diesem Fall besteht nach drei Monaten die einmalige Wiederholungsmöglichkeit des gesamten Sporttests. Eine Unterschreitung der jeweiligen Grenzwerte führt zum endgültigen Ausschluss des Testverfahrens.
Alle übrigen Tests können nicht wiederholt werden!
12. Welche Mindestsehleistungen sind von Polizeibewerbern zu erfüllen?
Die Anforderungen an die Sehkraft für Polizeibewerber:
a) Sehleistung ohne Glas:
Bis zu einem Alter von 19 Jahren = mindest. 50 %.
Ab 20 Jahren = mindest. 30 %.
b) Sehleistung mit Glas:
Mindestens auf einem Auge 80 %, dann aber auf dem anderen Auge 100 %.
c) Gläserstärken:
Die Gläserstärken dürfen + 2,5 Dioptrien nicht übersteigen.
Für Gläser mit Minuswerten gibt es keine Diop.-Begrenzung.
Laser-OP ?
Falls die o.g. Werte nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einer
Laser-OP, die selbst finanziert werden müsste ( ca. 3.000 – 3.500 €).
Wichtig ist hier zu wissen, dass ab dem OP-Termin und der Bewerbung
1 Jahr liegen muss (wegen Erfahrungswerten).