1. Gibt es die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs?
Ein Beratungsgespräch ist sinnvoll und kann nur empfohlen werden! Dort erhalten Sie weitere wichtige Informationen, die über die Internet- und Broschüren-Informationen hinausgehen.
Im Rahmen der Berufsinformation finden in regelmäßigen Abständen Gruppen-Beratungsgespräche im Polizeipräsidium Karlsruhe statt. Während der rund zwei- bis dreistündigen Veranstaltungen, zu denen auch Eltern herzlich eingeladen sind, bekommen Sie einen Überblick über den Polizeiberuf, über Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren. Danach sind jederzeit persönliche Gespräche - nach Vereinbarung - möglich, wir beraten Sie gerne!
Bitte melden Sie sich zu den Beratungsgesprächen per E-Mail (Berufsinformation) an. Teilen Sie uns hierbei bitte den gewünschten Termin, Ihren vollständigen Namen, Ihr Alter, Ihre Schulbildung sowie Ihre telefonische Erreichbarkeit mit. Bitte verzichten Sie auf telefonische Rückfragen, Sie bekommen ein kurzes Bestätigungsmail über Ihre Teilnahme.
Am Tag des Beratungsgespräches finden Sie sich bitte kurz vor Veranstaltungsbeginn im Foyer des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, beim Pförtner ein. Da die Parkmöglichkeiten beschränkt sind, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das Parken in den Tiefgaragen am Kongresszentrum.
Über den Link Beratungsgespräche - dort sind die Termine zunächst für Gruppengespräche zu finden -können Sie sich jederzeit anmelden.
Dort können Sie sich auch den Weg zum Polizeipräsidium anzeigen lassen.
2. Wann und wo finden Informations- bzw. Beratungsgespräche statt?
Die Beratungsgespräche finden in regelmäßigen Abständen in aller Regel ab 14.30 Uhr im Polizeipräsidium Karlsruhe statt. Gehen sie von einer Dauer von etwa 2 bis 3 Stunden aus.
3. Wo erhalte ich den Bewerbungsbogen und die für eine Bewerbung notwendigen weiteren Formulare?
Den für eine Bewerbung notwendigen Bewerbungsbogen und die Formulare werden bei den Beratungsgesprächen im Polizeipräsidium Karlsruhe ausgehändigt und auch näher erläutert. Den Bewerbungsbogen kann man im Internet nicht herunterladen!
4. Wie sieht eine komplette Bewerbung aus – was wird alles benötigt?
- Bewerbungsbogen (vollständig ausfüllen und unterschreiben)
- Zusatz zum Bewerbungsbogen
- Kopie Geburtsurkunde - ggf. Heiratsurkunde und Einbürgerungsurkunde.
- Lebenslauf (aktuell und unterschreiben).
- Erklärung der Muttersprache (Nichtdeutsche Bewerber bitte die Erklärung der Muttersprache beifügen und beglaubigte Kopie des Reisepasses (mit Gültigkeitsvermerk/ unbefristete Aufenthaltserl. oder –berechtigung)
- Zeugniskopien (beglaubigt)
Ggf. Nachweis über gleichwertigen mittleren Bildungsabschluss/Anerkennung (beglaubigt)
- Ggf. Arbeitszeugnis (beglaubigt)
- Augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung)
- Ggf. Dienstzeitbescheinigung der Bundeswehr
- Ggf. Einverständniserklärungen zur Einsichtnahme in die Personalakte und G-Unterlagen der Bundeswehr (mit genauer Anschrift der aktenführenden Dienststelle) - beide Vordrucke jeweils zweifach!
- Auszug Kraftfahrtbundesamt (Formular Antrag auf Auskunft aus dem VZR)
- Nachweis Fahrerlaubnis Klasse3 / Klasse B – wenn vorhanden
Die fett gekennzeichneten Unterlagen/Vordrucke/Formulare sind bei uns zu erhalten.
Die uns überlassenen Bewerbungsunterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
5. Wohin muss ich meine Bewerbung senden bzw. wo kann ich sie abgeben?
Die Bewerbung ist für den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg. Bewerber mit Wohnsitz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe richten ihre Bewerbung an
Polizeipräsidium Karlsruhe
Berufsinformation
Beiertheimer Allee 16
76137 Karlsruhe
(Persönliche Abgabe oder per Postversand).
6. Wann spätestens muss ich meine Unterlagen abgegeben haben?
Grundsätzlich empfehlen wir, so früh wie möglich sich zu bewerben. Das „Ausreizen“ der Bewerbungsfrist sollte die Ausnahme bleiben – dies könnte zu Verzögerungen im Bewerbungsverfahren führen!
Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen spätestens zum jeweiligen Bewerbungsschluss beim für Sie örtlich zuständigen Einstellungsberater vorgelegt werden müssen. Für die Region Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist dies das Polizeipräsidium Karlsruhe - Öffentlichkeitsarbeit/Berufsinfor-mation.
Bewerbunsgschluss bei Ihrem Einstellungsberater ist der
- 15. Mai für die am 1. März des Folgejahres beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst.
- 15. November für die am 1. September des Folgejahres beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst.
- 30. September für die am 1. Juli des Folgejahres beginnende Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst.
7. Wie lange dauert es, bis man nach erfolgter schriftlicher Bewerbung zu einem Auswahltest eingeladen wird?
Ab dem Zeitpunkt, an dem wir Ihre schriftliche Bewerbung vollständig erhalten haben, können Sie bis zum Einladungsschreiben derzeit ca. 6-8 Wochen einkalkulieren. Damit Sie zeitlich disponieren können: mit Erhalt des Einladungsschreibens wird dann der Auswahltest-Termin ca. drei Wochen später sein. Bei erfolgreichem Abschneiden, erfolgt die ärztliche Untersuchung nach gesonderter Terminierung ca. zwei bis vier Wochen nach bestandenem Auswahltest.
8. Hat man Nachteile, wenn man erst zum Ende der Bewerbungsfrist die schriftliche Bewerbung abgibt ?
Sofern Sie sich gegen Ende der Bewerbungsfrist bewerben, müssen Sie eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf nehmen und etwas Geduld haben. Eine dringende Empfehlung: Bewerben Sie sich rechtzeitig, dann vermeiden Sie unangenehme Wartezeiten oder gar einen verspäteten Einstellungstermin!
9. Wie viele Auswahltests/Prüfungstermine gibt es im Jahr und wann und wo finden diese statt?
Mit Ausnahme des Monats August finden ganzjährig jede Woche Auswahltests bei den fünf Bereitschaftspolizeidirektionen (Polizeischulen) in Bruchsal, Göppingen, Biberach, Böblingen und Lahr statt. Mit dem Einladungsschreiben wird ihnen der Prüfungsort mitgeteilt - in aller Regel der zu ihrem Wohnort nächstgelegenen Polizeischule.
10. Muss man sportlich fit sein? Kann man Disziplinen, die man nicht so gut beherrscht, mit anderen stärkeren Disziplinen ausgleichen ?
Falls der Sport bisher nicht einer Ihrer Schwerpunkte war, sollte dieser es spätestens mit dem Gedanken an den Polizeiberuf werden. Sie sollten sich unbedingt sportlich betätigen. Besonders wichtig ist Ihre Ausdauerleistung. Mit Ihrer körperlichen Fitness können Sie Ihre eigene Sicherheit und die anderer Menschen erheblich beeinflussen.
Bei der Sportprüfung müssen Sie drei Tests absolvieren und alle bestehen !
Diese Tests sind unter www.polizei-bw.de detailliert beschrieben und in Bildern dargestellt! Ein Tipp von uns: Unter www.streife-im-quadrat.de finden Sie die drei Sporttests. In drei Videofilmen können Sie diese Sportdisziplinen ansehen und haben dadurch die Möglichkeit, schon mal gezielt zu trainieren!
11. Kann man einen nicht bestandenen Auswahltest wiederholen?
Den Auswahltest kann man wiederholen. Zwischen dem ersten Auswahltest und dem neuen
zweiten Auswahltest müssen 365 Tage liegen!
12. Welche Mindestsehleistungen sind von Polizeibewerbern zu erfüllen?
Die Anforderungen an die Sehkraft für Polizeibewerber:
a) Sehleistung ohne Glas:
Bis zu einem Alter von 19 Jahren = mindest. 50 %.
Ab 20 Jahren = mindest. 30 %.
b) Sehleistung mit Glas:
Mindestens auf einem Auge 80 %, dann aber auf dem anderen Auge 100 %.
c) Gläserstärken:
Die Gläserstärken dürfen + 2,5 Dioptrien nicht übersteigen.
Für Gläser mit Minuswerten gibt es keine Diop.-Begrenzung.
Laser-OP ?
Falls die o.g. Werte nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einer
Laser-OP, die selbst finanziert werden müsste ( ca. 3.000 – 3.500 €).
Dabei ist zu beachten, dass die vorhandenen Werte der Gläserstärken
vor der Laser-OP nicht mehr als Minus 5 Dioptrien (Gläserstärken bei Kurzsichtigkeit)
bzw. Plus 3 Dioptrien (Gläserstärken bei Weitsichtigkeit) betragen dürfen .
In der Fachsprache sind das die sogenannten praeoperativen Dioptrienwerte!